§1 Anfahrt
Der Veranstalter stellt eine direkte Zufahrt zur Location sowie einen kostenlosen Parkplatz für den DJ am Veranstaltungsort sicher. Etwaige Zufahrtsgenehmigungen (z. B. für Fußgängerzonen, Privat- oder gesperrte Straßen) sind rechtzeitig vom Veranstalter einzuholen. Für nicht erteilte Genehmigungen und daraus entstehende Kosten haftet ausschließlich der Veranstalter.
§2 Anreise- und Übernachtungskosten
a) Sofern im Angebot nicht separat ausgewiesen, werden An- und Abfahrt zusätzlich zur Gage mit 0,40 € brutto pro gefahrenem Kilometer ab dem Wohnort des DJs berechnet. Grundlage ist die schnellste Route laut Google Maps.
b) Bei einer einfachen Entfernung von über 150 km zwischen Wohnort des DJs und Veranstaltungsort stellt der Veranstalter ein Einzel- oder Doppelzimmer (mind. 3-Sterne-Standard) inkl. Frühstück, WC und Dusche kostenfrei zur Verfügung.
§3 Besondere Gegebenheiten am Veranstaltungsort
a) Ist der Veranstaltungsraum nicht barrierefrei oder steht kein Aufzug zur Verfügung, stellt der Veranstalter unentgeltlich Helfer für Be- und Entladen bereit.
b) Die Tanzfläche ist unmittelbar vor dem DJ-Arbeitsplatz zu platzieren.
c) Der DJ-Bereich muss trocken, staubfrei und auf festem Untergrund sein.
d) Bei Veranstaltungen im Freien trägt der Veranstalter das volle Witterungsrisiko. Der DJ-Arbeitsplatz muss überdacht, trocken, sonnen- und regengeschützt sowie bei unter 15 °C beheizt sein. Bei Ausfall durch Witterung bleibt die vereinbarte Gage in voller Höhe zahlungspflichtig.
§4 Technische Voraussetzungen
a) Es wird eine gesicherte Stromversorgung mit mindestens zwei 220 V-Steckdosen benötigt. Der Anschluss an ein Notstromaggregat ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht zulässig. Bei wiederholtem Stromausfall ist der DJ berechtigt, seinen Dienst zum Schutz des Equipments einzustellen.
b) Wird Technik vom Veranstalter oder der Location gestellt, übernimmt der DJ keinerlei Haftung für Bedienfehler oder daraus resultierende Schäden.
c) Die Bedienung der DJ-Technik durch Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung untersagt.
d) Der DJ benötigt 10–18 m² Platz sowie einen Tisch (1,80 – 2,50 m breit, mind. 0,89 m tief) und zwei Stühle bzw. eine Bierzeltgarnitur mit Tischdecke.
§5 Ton- und Lichttechnik
Lippe Sound garantiert den Einsatz professioneller, funktionstüchtiger Ton- und Lichttechnik. Abweichungen gegenüber Abbildungen auf der Website sind möglich. Stromkosten trägt der Veranstalter.
§6 Schäden an der Technik
Für Schäden, die durch den Veranstalter, dessen Personal oder Gäste entstehen, haftet dessen Haftpflichtversicherung. Falls keine solche Versicherung vorhanden ist, ist vom Veranstalter eine Veranstaltungshaftpflicht abzuschließen.
§7 Haftung
Ab Aufbau der Technik haftet der Veranstalter bis zum vollständigen Abbau für Schäden oder Verlust (Neuwert/Reparaturpreis), auch bei Verursachung durch Gäste. Bei starker Verschmutzung (z. B. durch Getränke, Speisen, Rauch) wird der Reinigungsaufwand gesondert berechnet.
§8 Verpflegung
Der DJ sowie etwaige Begleitpersonen erhalten während der Veranstaltung unentgeltlich Getränke und eine warme Mahlzeit.
§9 Veranstaltungsanmeldung
Der Veranstalter ist verpflichtet, alle erforderlichen Anmeldungen und Genehmigungen (z. B. GEMA) selbstständig und rechtzeitig einzuholen. Fehlen diese, haftet er vollumfänglich gegenüber dem DJ, insbesondere bei Forderungen Dritter.
§10 Angebote
Angebote sind 2 Monate gültig. Nach Ablauf ist ein neues Angebot anzufordern.
§11 Reservierungen
Unverbindliche Reservierungen sind ausgeschlossen. Mündliche oder schriftliche Zusagen ohne Buchungsbestätigung von Lippe Sound führen nicht zu einer Terminbindung.
§12 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande mit schriftlicher Zusage (per E-Mail) und wird erst durch die Auftragsbestätigung von Lippe Sound verbindlich. Mit Vertragsschluss akzeptieren beide Parteien diese AGB. Dies gilt auch für Rechtsnachfolger.
§13 Musikauswahl
Der DJ entscheidet eigenständig über das Musikprogramm unter Berücksichtigung seiner Erfahrung. Musikwünsche werden gern entgegengenommen, der DJ ist jedoch nicht verpflichtet, alle umzusetzen. Während Essen oder Empfang läuft Hintergrundmusik gemäß Musikwunschfragebogen.
§14 Auftrittsdauer und Verlängerung
Der Aufbau erfolgt 1–3 Stunden vor Beginn (abhängig von der Location). Die Auftrittsdauer beginnt mit Musikbeginn und endet laut Buchung. Auf- und Abbau sind nicht Teil der Gage und werden nicht berechnet.
Verlängerungen sind auf Wunsch möglich und werden mit 50 € je angefangener Stunde berechnet. Der DJ ist nicht verpflichtet, weiterzuspielen, wenn mehr als eine Stunde niemand mehr tanzt.
§15 Zahlungskonditionen
Die Gage ist wahlweise
in bar am Veranstaltungstag (während oder unmittelbar nach der Veranstaltung), oder
per Überweisung spätestens 7 Tage vor oder 7 Tage nach der Veranstaltung zu zahlen.
Lippe Sound ist als Kleinunternehmen von der Umsatzsteuer befreit (§ 19 UStG); es erfolgt kein Ausweis der MwSt.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % pro Mahnung fällig. Erfolgt keine Zahlung innerhalb der Frist, behält sich Lippe Sound das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
§16 Stornierung durch den Veranstalter
bis 4 Wochen vor dem Event: 50 % der Auftragssumme
bis 1 Woche vor dem Event: 80 % der Auftragssumme
weniger als 7 Tage vor dem Event: 100 % der Auftragssumme
§17 Stornierung durch Lippe Sound
Bei Krankheit oder höherer Gewalt stellt Lippe Sound ohne Aufpreis einen gleichwertigen Ersatz. Ein DJ-Wechsel wird vorab mit dem Veranstalter abgestimmt.
§18 Widerrufsbelehrung
Gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen zu einem festen Termin im Bereich Freizeitveranstaltungen.
§19 Verleih von Equipment
Lippe Sound verleiht ausschließlich funktionstüchtiges Equipment. Der Veranstalter holt das Material ab, bringt es gereinigt zurück (sofern nichts anderes vereinbart wurde). Für Schäden durch Dritte oder Witterung haftet der Veranstalter vollumfänglich.
§20 Sonstige Bestimmungen
Der Vertrag dient nicht als Rechnung.
Der DJ gestaltet den Auftritt eigenverantwortlich.
Der Künstlername sowie „Lippe Sound“ dürfen auf Plakaten, Flyern und Webseiten verwendet werden.
Das Auslegen von Werbematerial sowie Beiträge auf Social Media sind dem DJ gestattet.
Der Veranstalter ist für GEMA-Anmeldung und eventuell anfallende Kautionen selbst verantwortlich. Eine Verrechnung mit der Gage ist ausgeschlossen.